08.09.2022
Die Mieterratswahl 2022 ist erfolgreich abgeschlossen. Der neue Mieterrat degewo hat sich zum 1. September 2022 konstituiert. Nähere Informationen zu den Mitgliedern und dem Programm des neuen Mieterrates werden zeitnah hier zur Verfügung gestellt.
18.11.2021
Die Amtszeit des aktuellen Mieterrats wird Mitte 2022 enden. Deshalb werden im ersten Halbjahr 2022 Wahlen für einen neuen Mieterrat stattfinden.
Mieterinnen und Mieter von degewo können für einen der künftig 12 Plätze im neuen Mieterrat kandidieren.
Detaillierte Informationen gibt es unter https://mieterratswahl.degewo.de.
23.01.2021
Der Mieterrat hat das Arbeitsprogramme für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Das Programm kann hier eingesehen werden.
22.04.2020
Nachdem Olaf Striboll den Mieterrat wieder verlassen hat, ist als neues Mitglied Marco Pompe für den Bereich West in den Mieterrat eingetreten.
22.02.2020
Der Mieterrat hat den Tätigkeitsbericht zum Arbeitsprogramm 2018/2019 beschlossen. Der Bericht kann hier eingesehen werden.
08.02.2020
Sprechstunde Mieterrat Süd in Mariengrün / Marienfelde
Ort: Alten Waschhaus, Waldsassener Str.40a
jeweils in der Zeit von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Sprechstunde Mieterrat Süd und Mieterbeirat in Gropiusstadt
Ort:: Hermann von Helmholtz-Schule, Wutzkyallee 80-84,12353 Berlin
jeweils in der Zeit von 17:00 - 19:00 Uhr.
22.08.2019 (letztes Update: 01.10.2019)
Björn Labahn hat aus persönlichen Gründen den Mieterrat verlassen und damit auch sein Amt als Sprecher abgegeben. Wir danken Björn Labahn sehr herzlich für sein Engagement in den letzten Jahren.
Als neues Mitglied für den Bereich Köpenick ist Uwe Schober in den Mieterrat eingetreten. Für den Bereich Nord ist jetzt Olaf Striboll mit im Team.
Zum neuen Sprecher des Mieterrates wurde Andrè Ketzer gewählt. Herzlichen Glückwunsch!
20.04.2019 (letzes Update: 15.09.2019)
In einer Interview-Serie im Mietermagazin „stadtleben“ berichten die Mitglieder des Mieterrates degewo gegenwärtig über ihre Motivationen und über die Themen, die sie in Ihre ehrenamtliche Arbeit im Mieterrat aktuell beschäftigen. Bisher erschienen sind folgende Interviews:
07.04.2019
Wer von einer Mieterhöhungserklärung auf der Grundlage des Berliner Mietspiegels (jetzt 2019) betroffen ist, hat es jetzt ein Stück leichter, deren Berechtigung inhaltlich zu prüfen.
Der Mieterrat hat gemeinsam mit degewo ein Muster für eine detaillierte Erläuterung der Spanneneinordnung bei Mieterhöhungen entwickelt. Dieses Muster folgt unmittelbar der Systematik in Abschnitt 11 des Mietspiegels.
Allerdings muss diese detaillierte Erläuterung aktiv bei degewo angefordert werden, sie wird der Miererhöhungserklärung leider noch nicht automatisch beigefügt. Da bleibt der Mieterrat weiter am Ball ...
13.04.2018
Der Mieterrat degewo hat in einer Klausurtagung im März 2018 die Ergebnisse seiner Arbeit in 2017 bewertet und die Schwerpunkte für die nächsten Monate festgelegt. Viele Ziele konnten erreicht werden, eine Reihe von Themen werden uns aber weiterhin beschäftigen, neue Vorhaben sind hinzugekommen. Wir wollen u.a.
Im April wurde das Arbeitsprogramm 2018 /2019 verabschiedet.
03.12.2017
Mieterhöhungserklärungen auf der Grundlage des Berliner Mietspiegels 2017 werden häufig auch mit „Zuschlägen für die Spanneneinordnung“ begründet, weil nach Auffassung degewo bestimmte „werterhöhende Merkmale“ vorliegen. Bis jetzt wurden diese Zuschläge im Anschreiben aber in keiner Weise näher erläutert, obwohl sie häufig einen Großteil des Mieterhöhungsbetrages ausmachen. Es kann sich für den Mieter also lohnen, die Rechtmäßigkeit dieser Zuschläge näher zu prüfen.
Hier ein Beispiel, die 0,13 € führen im Ergebnis zu ca. 50 % des Mieterhöhungsbetrages:
Der Mieterrat konnte im Dialog mit degewo erreichen, dass ab sofort in die Mieterhöhungserklärungen zumindest ein ausdrücklicher Hinweis auf den vom Berliner Senat im Internet zur Verfügung gestellten Abfrageservice aufgenommen wird. Der Hinweis lautet wie folgt:
"Sie haben die Möglichkeit, unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/ die nun folgende Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nachzuvollziehen und dabei über den Ansatz einzelner Ausstattungsmerkmale das Ergebnis der Spanneneinordnung zu überprüfen. Für Rückfragen zur Ermittlung oder Informationen zu den angesetzten Ausstattungsmerkmalen stehen wir gerne zur Verfügung."
Betroffene Mieterinnen und Mieter können auf dieser Seite im Internet die nach ihrer Auffassung für ihre Wohnung zutreffenden wohnwertmindernden oder wohnwerterhöhenden Merkmale für die Spanneneinordnung ankreuzen und das Berechnungsergebnis mit der Angabe im der Mieterhöhungserklärung vergleichen. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen muss dann allerdings doch wieder beim Vermieter nachgefragt werden.
Das ist ein erster Erfolg. Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass degewo zukünftig direkt in der Mieterhöhungserklärung angibt, welche wohnwertmindernde oder wohnwerterhöhende Merkmale aus Vermietersicht im konkreten Fall zutreffen. Was das betrifft, bleiben wir am Ball.
20. November 2017
Die Kooperationsvereinbarung "Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung", die Berliner Senat und die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins – darunter auch degewo – im April 2017 geschlossen haben, sieht für ab dem 1. Januar 2017 ausgesprochene Mieterhöhungen unter bestimmten Bedingungen eine rückwirkende Reduzierung vor – wir haben berichtet.
Der Mieterrat wollten von degewo wissen, wie dies in der Praxis umgesetzt wurde:
Im Bestand der degewo waren ca. 6.430 Mietverträge von der Regelung in Ziff. 7.2 der Kooperationsvereinbarung erfasst. Die betroffenen Mieter wurden von degewo im April und - sofern sie sich darauf nicht gemeldet hatten ‑ ein weiters mal im Juni 2017 angeschrieben.
Einen Antrag auf rückwirkende Anpassung der Miete haben daraufhin ca. 4.780 Mieter gestellt. Von der Möglichkeit, eine rückwirkende Reduzierung der Mieterhöhungen zu erwirken, haben also nur ca. 74 % der grundsätzlich Berechtigten Gebrauch gemacht.
Es mag unterschiedliche Gründe geben, warum die Anpassungsmöglichkeit aus der Kooperationsvereinbarung von ca. einem Viertel der Berechtigten nicht in Anspruch genommen wurde – z. T. bestehen aus sozialen Gründen noch wirksamere Reduzierungsmöglichkeiten der Miete. Aus Sicht des Mieterrates degewo wäre es aber sinnvoller und sozialer gewesen, in der Kooperationsvereinbarung für die betroffenen Mietverträge eine automatische Anpassung durch die Wohnungsbaugesellschaften vorzusehen, ohne dem bürokratischen Antragserfordernis.
26. April 2017
Der Berliner Senat hat mit den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins – darunter auch degewo – am 5. April 2017 eine Kooperationsvereinbarung "Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung" geschlossen.
Für Mieterhöhungen regelt diese Kooperationsvereinbarung im Wesentlichen Folgendes:
Diese Regelungen gelten:
a) für Mieterhöhungserklärungen, die ab 01. Januar 2017 ausgesprochen wurden bzw. werden,
b) für Mieterhöhungserklärungen, die ab dem 01. Januar 2017 wirksame geworden sind, wenn dadurch die Miete in den vergangenen vier Jahren um mehr als 8 % oder mehr als 30 €/Monat gestiegen ist (Ziff. 7.2 der Kooperationsvereinbarung).
Für eine Mieterhöhungserklärung, die ab dem 01.01.2017 wirksame geworden ist [Fall b)], bedeutet das ganz praktisch:
Fazit: Wer eine Mieterhöhungserklärung erhalten hat, die ab dem 01.01.2017 wirksam geworden ist, sollte in jedem Fall einen Antrag auf Anpassung gemäß den Regelungen der Kooperationsvereinbarung stellen.
26. April 2022