Der Berliner Senat hat mit dem Wohnraumversorgungsgesetz vom 1. Januar 2016 die Grundlagen geschaffen, die Mitbestimmungsrechte der Mieter und Mieterinnen weiter auszubauen. Durch die Einführung eines Mieterrats bei jedem der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen wurde die Mitwirkung der Mieterschaft an Unternehmensentscheidungen gesetzlich verankert.
Der neue Mieterrat degewo ist aus den Mitte 2022 durchgeführten Wahlen hervorgegangen, er hat sich am 31. August 2022 konstituiert.
Haben Sie individuelle Probleme wie Ruhestörung, Mieterhöhungen oder Reparaturbedarfe in der Wohnung? Dann wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre örtlichen Mieterbeiräte und an Ihr degewo-Kundenzentrum.
Für grundsätzliche Probleme oder Missstände, die eine Vielzahl von Mieterinnen und Mietern betreffen, fühlen wir uns aber in jedem Fall zuständig!
letzte Änderung 20. Septmber 2022